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Anspruch auf Opferhilfe hat, wer durch eine Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist
Auch den Angehörigen des Opfers werden bestimmte Rechte eingeräumt
Die Opferhilfe knüpft an eine Straftat an. Die Inanspruchnahme von Opferhilfe setzt aber nicht voraus, dass ein Strafverfahren durchgeführt wird