Kantonale Opferhilfestelle
Was wir tun
Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz) ist seit 1993 in Kraft. Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf finanzielle Leistungen und auf Beratung.
Die Kantonale Opferhilfestelle ist eine Fachstelle der Direktion der Justiz und des Innern. Sie ist zuständig für die Umsetzung des Opferhilfegesetzes im Kanton Zürich. Zu den Hauptaufgaben der Kantonalen Opferhilfestelle gehören die Beurteilung von Gesuchen um finanzielle Leistungen sowie die Finanzierung und Beaufsichtigung der anerkannten Opferberatungsstellen.

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