Richtlinien und Merkblätter

Richtlinien und Merkblätter der Kantonalen Opferhilfestelle

Die Richtlinien und Merkblätter der Kantonalen Opferhilfestelle enthalten Informationen zum Opferhilfegesetz und zur Praxis der Kantonalen Opferhilfestelle.

Richtlinien der SVK und der Regio 4

Durch die Empfehlungen und Richtlinien der SVK und der Regio 4 soll erreicht werden, dass die Kantone das Opferhilfegesetz möglichst einheitlich anwenden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch des Opfers gegenüber der zuständigen Behörde/Beratungsstelle auf Umsetzung der einzelnen Empfehlungen bzw. Richtlinien in die Praxis.

Die SVK-OHG ist an die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) angegliedert und setzt sich - neben Vertretungen aus der genannten Konferenz, dem Bundesamt für Justiz und der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) - mehrheitlich aus Vertretungen der Regionalkonferenzen zusammen.

Der Kanton Zürich gehört - mit den Kantonen Glarus, Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Graubünden - der Regionalkonferenz 4 an (Regio 4).

Zu beachten ist, dass gewisse in den Richtlinien der Regio 4 enthaltene Empfehlungen überholt sind bzw. gewisse Fragen von der Rechtsprechung in einem anderen Sinn entschieden worden sind.