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Grundlagen
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3 Säulen
Dem Opfer soll umfassend bei der Bewältigung aller Folgen einer Straftat geholfen werden. Die Opferhilfe baut deshalb auf drei Säulen auf:
- Anspruch auf Beratung und Betreuung nach der Straftat
- Besondere Rechte im Strafverfahren
- Anspruch auf finanzielle Hilfe unter bestimmten Voraussetzungen
Das Opferhilfegesetz gibt es seit dem 1. Januar 1993. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich der Staat um Opfer von Straftaten wenig bis gar nicht gekümmert. Zu seinen Aufgaben nach einer Straftat gehörte ausschliesslich die Verfolgung, Bestrafung und Resozialisierung des Täters. Die Opferhilfe blieb weitgehend privaten Initiativen und Institutionen überlassen. Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2011 sind die Bestimmungen über den Schutz und die besonderen Rechte des Opfers im Strafverfahren in der Schweizerische Strafprozessordnung integriert.
