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Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Kantonale Opferhilfestelle Startseite
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Soforthilfe dient dazu, die nach einer Straftat entstehenden dringendsten Bedürfnisse abzudecken
Wird längerfristig Hilfe Dritter benötigt, übernimmt die Kantonale Opferhilfestelle die Kosten dafür ganz oder teilweise
Eine anwaltliche Vertretung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Straftat stehen und notwendig, geeignet und angemessen sein
Therapiekosten können von der Opferhilfe übernommen werden, wenn das Opfer zur Verarbeitung der Straftat eine Therapie braucht
Ein Frauenhausaufenthalt wird vorübergehend übernommen, wenn die Frau Opfer einer Gewalttat geworden ist und den Schutz des Frauenhauses benötigt
Haushalt- und Betreuungsschaden werden nur berücksichtigt, wenn sie zu zusätzlichen Kosten oder zur Reduktion der Erwerbstätigkeit führen