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Hilfeleistungen

Soforthilfe

Soforthilfe dient dazu, die nach einer Straftat entstehenden dringendsten Bedürfnisse abzudecken

Längerfristige Hilfe Dritter

Wird längerfristig Hilfe Dritter benötigt, übernimmt die Kantonale Opferhilfestelle die Kosten dafür ganz oder teilweise

Anwaltskosten

Eine anwaltliche Vertretung muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Straftat stehen und notwendig, geeignet und angemessen sein

Therapiekosten

Therapiekosten können von der Opferhilfe übernommen werden, wenn das Opfer zur Verarbeitung der Straftat eine Therapie braucht

Frauenhauskosten

Ein Frauenhausaufenthalt wird vorübergehend übernommen, wenn die Frau Opfer einer Gewalttat geworden ist und den Schutz des Frauenhauses benötigt

Haushalts- und Betreuungshilfe

Haushalt- und Betreuungsschaden werden nur berücksichtigt, wenn sie zu zusätzlichen Kosten oder zur Reduktion der Erwerbstätigkeit führen

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