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Entschädigung

Bei der opferhilferechtlichen Entschädigung geht es um den Ersatz von Schaden, der unabhängig davon entsteht, ob das Opfer nach der Straftat Hilfe in Anspruch nimmt, oder nicht.

Ansprüche

Von der Opferhilfe können nur Personenschäden übernommen werden. Die Schadensberechnung erfolgt mit wenigen Ausnahmen analog zum Zivilrecht

Begrenzung

Die Entschädigung beträgt maximal 120'000 Franken. Entschädigungen unter 500 Franken werden nicht ausgerichtet

Verwirkungsfrist

Der Anspruch auf Entschädigung ist grundsätzlich innert 5 Jahren nach der Straftat oder nach Kenntnis der Straftat geltend zu machen

Vorschuss

In einer finanziellen Notlage kann bei zeitlicher Dringlichkeit ein Gesuch um Vorschuss auf Entschädigung gestellt werden

Bedeutung Strafurteil

An den zivilrechtlichen Entscheid betreffend Entschädigung sind die Opferhilfebehörden nicht gebunden

Straftat im Ausland

Seit 2009 besteht kein Anspruch auf Entschädigung mehr, wenn sich die Straftat im Ausland ereignet hat

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