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Allgemeine Voraussetzungen

Zivilansprüche

Die finanzielle Opferhilfe deckt keine über die zivilrechtliche Haftung des Täters hinausgehenden Schäden ab

Zusammenhang

Es werden nur Schäden, resp. Kosten übernommen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der durch die Straftat erlittenen Verletzung stehen

Finanzielle Verhältnisse

Mit Ausnahme der Genugtuung und der Soforthilfe hängt der Umfang des Anspruchs auf Hilfe von den finanziellen Verhältnissen des Opfers ab

Subsidiarität

Das Opfer muss glaubhaft machen, dass es keine oder nur ungenügende Leistungen des Täters und/oder anderer Dritter (Versicherungen etc.) erhalten kann

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