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Finanzielle Hilfe

Gesuchsformular

Gesuche um finanzielle Opferhilfeleistungen sind im Kanton Zürich bei der Kantonalen Opferhilfestelle einzureichen. Die Beurteilung erfolgt in einem schriftlichen Verfahren.

Die Opferberatungsstellen helfen unentgeltlich bei der Einreichung eines Gesuches.

Bitte verwenden Sie unser Gesuchsformular. In den im Gesuchsformular integrierten Erläuterungen werden die einzelnen Rubriken des Formulars näher erklärt.

Sie können das Gesuchsformular bei uns bestellen.

Allgemeine Voraussetzungen

Diese Voraussetzungen müssen unabhängig von der Art der Hilfe immer erfüllt sein, damit die Opferhilfe finanzielle Leistungen erbringen kann

Hilfeleistungen

Opfer und nahestehende Personen erhalten eine umfassende Betreuung durch Beratungsstellen und werden - wenn nötig - an Dritte weitervermittelt

Entschädigung

Die Entschädigung deckt im Zusammenhang mit der Straftat stehende finanzielle Schäden ab, z.B. Erwerbsausfall, Versorgungsschaden, Bestattungskosten

Genugtuung

Die Genugtuung soll das seelische Leid abgelten, das dem Opfer einer Straftat zugefügt wurde

Zuständigkeit

Diese Stellen/Behörden sind für die Bearbeitung der Gesuche um finanzielle Leistungen zuständig

Formulare & Merkblätter

Formulare & Merkblätter sowie Richtlinien des Kantons Zürich

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