Sie befinden sich auf der Seite der Kantonalen Opferhilfestelle des Kantons Zürich. Unsere Stelle ist im Bereich der Opferhilfe u.a. zuständig für die Beurteilung von Gesuchen um finanzielle Hilfe.
Wenn Sie Hilfe und unter Unterstützung bei der Verarbeitung einer Straftat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine Opferberatungsstelle. Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie hier.
Gesuche um finanzielle Opferhilfeleistungen sind im Kanton Zürich bei der Kantonalen Opferhilfestelle einzureichen. Die Beurteilung erfolgt in einem schriftlichen Verfahren.
In den im Gesuchsformular integrierten Erläuterungen werden die einzelnen Rubriken des Formulars näher erklärt.
Die Opferberatungsstellen helfen Ihnen unentgeltlich bei der Einreichung eines Gesuches.
Das Gesuchsformular kann am PC ausgefüllt und abgespeichert werden.
Die Kantonale Opferhilfestelle der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich gibt eine Informationsbroschüre heraus, der Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Opferhilfe entnehmen können.